mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
02.07.2018; 20:29 Uhr
Medienanstalten prüfen Rechtmäßigkeit von Merkel-Podcasts
Öffentlichkeitsarbeit oder Rundfunkangebot?

Wie Medien berichten, prüfen die Landesmedienanstalten derzeit, ob die Video-Angebote von Bundeskanzlerin Angela Merkel als Rundfunk eingestuft werden müssen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftige sich insbesondere mit dem Podcast »Die Kanzlerin direkt« und dem Format »Live aus dem Kanzleramt«. Entscheidend ist, ob es sich bei den Angeboten um Öffentlichkeitsarbeit oder Rundfunkangebote handelt. Sollten die Angebote als Rundfunk eingeordnet werden, stünden sie mit dem Grundsatz der Staatsferne in Konflikt. 

Die Medienanstalten suchen nun mit den Anbietern der Streams von Bundesregierung und Parteien das Gespräch, erklärt Medienanstalten-Sprecher Sven Petersen laut »FAZ Online«. Für September sei ein Positionspapier in der Sache geplant. 

Seit einiger Zeit haben die Medienanstalten Streaming-Anbieter ohne Rundfunklizenz im Visier. Erst im April hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) die »BILD« aufgefordert, für drei Livestream-Angebote eine Rundfunklizenz zu beantragen (vgl. Meldung vom 19. April 2018). Hiergegen wehrt sich »BILD« mit einem Eilantrag vor dem VG Berlin (vgl. Meldung vom 4. Juni 2018).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6079:

https://www.urheberrecht.org/news/6079/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.