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03.07.2018; 20:53 Uhr
LG Hamburg: Onlinedienst UseNeXT schadensersatzpflichtig
GEMA erstreitet »Erfolg für Kreativschaffende«

Mit Urteil vom 22. Juni 2018 hat das LG Hamburg entschieden, dass sich Zugangsdienste, deren Geschäftsmodell auf der illegalen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken beruht, schadensersatzpflichtig machen können. Im konkreten Fall hafte der Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes »UseNeXT«, die Aviteo Ltd., als Täter einer Urheberrechtsverletzung (Az.: 308 O 314/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

»Das Urteil bedeutet für Urheber einen wegweisenden Erfolg«, so GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller. »Onlinedienste wie UseNeXT sind primär verantwortlich und können sich nicht hinter gesetzlichen Privilegierungen verstecken. Die Richter des LG Hamburg haben mit ihrem Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für Schadensersatzansprüche im Bereich der Internetpiraterie geschaffen.«

Die Auseinandersetzung zwischen GEMA und Aviteo Ltd., dauert bereits seit Jahren an und beschäftigte mehrmals die deutschen Gerichte (vgl. Meldung vom 31. Mai 2007Meldung vom 17. Januar 2008Meldung vom 8. März 2010, und Meldung vom 25. März 2014). Zuletzt hat die GEMA nach eigenen Angaben mit Urteil vom 14. Juni 2018 vor dem OLG Hamburg Unterlassungsansprüche gegen Aviteo Ltd. durchgesetzt (Az.: 5 U 30/16). 

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