mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.04.2018; 20:50 Uhr
BGH: Anbieten eines Werbeblockers ist nicht unlauter
Springer Verlag scheitert mit Klage gegen »Adblock Plus«

Im Streit um die Zulässigkeit des Werbeblockers »Adblock Plus« hat der BGH mit Urteil vom 19. April 2018 entschieden, dass das Angebot des Werbeblockers »Adblock Plus« keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG darstellt (Az.: I ZR 154/16). Eine Verdrängungsabsicht lehnt der BGH ebenso ab wie eine unmittelbare Beeinträchtigung. Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots sei nicht unlauter. 

Das OLG Köln sprach dem Springer Verlag in der Berufungsinstanz noch einen Teilerfolg aus (vgl. Meldung vom 26. Juni 2016). Wie »Heise Online« berichtet, hat der Springer Verlag bereits Verfassungsbeschwerde und weitere Klagen angekündigt.

Im vergangenen Jahr entschied bereits das OLG München, dass die Software »AdBlock Plus«, mit deren Hilfe Werbeeinblendungen beim Aufruf einer Internetseite unterdrückt werden, nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht verstößt (vgl. Meldung vom 17. August 2017).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6045:

https://www.urheberrecht.org/news/6045/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.