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23.04.2018; 20:26 Uhr
Streit um Rundfunkbeitrag: Mündliche Verhandlung im Mai unklar
Ablehnungsantrag gegen zuständigen Verfassungsrichter

Der für den 16. und 17. Mai anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag (vgl. Meldung vom 9. April 2018) könnte verlegt werden. Wie Onlinenmedien berichten, lehnen zwei der vier Beschwerdeführer den Verfassungsrichter und Vorsitzenden des Ersten Senats des BVerfG, Ferdinand Kirchhof, wegen Befangenheit ab. Er ist der jüngere Bruder von Paul Kirchhof, dem Verfasser des Gutachtens, das als Grundlage für das 2013 eingeführte Gebührenmodell gilt. 

»Sollte der Erste Senat die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte dies für Professor Paul Kirchhof nicht nur einen enormen Reputationsschaden zur Folge, sondern würde auch dazu führen, dass die Landesrundfunkanstalten Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihn geltend machen können«, zitiert das »Handelsblatt« aus dem Befangenheitsantrag. 

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[IUM/ct]

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