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09.04.2018; 20:54 Uhr
BVerfG entscheidet zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages
Mündliche Verhandlung im Mai 2018

Das BVerfG wird am 16. und 17. Mai 2018 in dem seit über fünf Jahren andauernden Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages verhandeln. Die Karlsruher Richter haben sich mit insgesamt vier Verfassungsbeschwerden zu befassen. Davon betreffen drei die Erhebung des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich, eine die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich. 

Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Einführung des mit Erlass der Umsetzungsgesetzte zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seit 2013 als Haushaltsabgabe erhobenen Rundfunkbeitrages. Ihrer Ansicht nach handele es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer. Ferner verstoße das Beitragsmodell gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, da der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde und speziell im privaten Bereich nicht zwischen Ein- und Mehrpersonenhaushalten unterscheide. 

Im Oktober vergangenen Jahres hat das BVerfG anlässlich der anhängigen Verfassungsbeschwerden unter anderem allen Landesregierungen, dem Bundestag, dem Bundesrat sowie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen detaillierten Fragenkatalog zum Rundfunkbeitrag zukommen lassen (Meldung vom 3. Oktober 2017).

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