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01.02.2018; 23:24 Uhr
Früherer Bundesverfassungsrichter Di Fabio stellt Studie zum Urheberrecht vor
»Urheberrecht und Kunstfreiheit unter digitalen Verwertungsbedingungen«

Auf dem politischen Neujahrsempfang der GEMA am 31. Januar stellte Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio seine Studie »Urheberrecht und Kunstfreiheit unter digitalen Verwertungsbedingungen« vor. Demnach dürfen Urheber nicht aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen um die Vergütung ihrer Leistung gebracht werden. Den deutschen wie den europäischen Gesetzgeber treffe die Pflicht, im Internet urheberrechtliche Vergütungsansprüche durchzusetzen. So das zentrale Ergebnis der Studie des früheren Bundesverfassungsrichters, wie die GEMA in ihrer aktuellen Pressemitteilung ausführt.

»Wer Künstlern ihre Verwertungsmöglichkeit nimmt, nimmt ihnen zugleich auch ein Stück der Kunstfreiheit«, so Di Fabio in seinem Vortrag. Den Urhebern stünden aus verfassungsrechtlicher Perspektive umfassende Verfügungsrechte an ihrem Eigentum zu, die auch im Internet zur Geltung kommen müssten. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sei daher in der Pflicht, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, appellierte vor diesem Hintergrund an die Politik, die Thematik im Rahmen der aktuellen Beratungen über die Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene anzugehen: »In der digitalen Welt wird mit kreativen Inhalten eine erhebliche Wertschöpfung erzielt. Wirtschaftlich aber profitieren vor allem jene Onlineplattformen, die sich unter Berufung auf rechtliche Schlupflöcher ihrer Verantwortung entziehen, Kreativschaffende angemessen für die Nutzung ihrer Werke zu vergüten. Diese Fehlentwicklung, der sogenannte Transfer of Value oder Value Gap, muss ein Ende haben.«  

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