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30.01.2018; 19:30 Uhr
»Tagesschau App«: NDR reicht Verfassungsbeschwerde ein
BDZV sieht Rechtslage bereits vom BGH geklärt

Im Rechtsstreit um die »Tagesschau App« hat der Norddeutsche Rundfunk (NDR) am 22. Januar beim BVerfG Beschwerde gegen das Urteil des OLG Köln eingereicht, so Medienberichte. »Der NDR hat nach gründlicher Prüfung entschieden, das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall anzurufen, um das Verbot einer gesamten Ausgabe der ›Tagesschau App‹ vom 15. Juni 2011 überprüfen zu lassen und um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen«, so der NDR-Justiziar Michael Kühn.

Mit Urteil vom 30. September 2016 entschied das OLG Köln, dass die Inhalte der »Tagesschau App« in der Ausgabe vom 15. Juni 2011 überwiegend von stehenden Texten und Bilder geprägt war und damit in unzulässiger Weise »presseähnlich« gewesen sei (ZUM 2017, 247 - Volltext bei beck online; vgl. Meldung vom 4. Oktober 2016). Im Dezember hat der BGH den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision zurückgewiesen (vgl. Meldung vom 21. Dezember 2017).

Beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) stößt der Schritt des NDR auf Verwunderung. Der BGH habe in seiner Entscheidung hierzu bereits die Grundrechte der Rundfunk- und Pressefreiheit sorgsam abgewogen - mit dem Ergebnis, dass das Verbot presseähnlicher Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Schutz der Presse verfassungsgrechtlich geboten sei, so der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff laut »DWDL«.

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen bei ihrer Konferenz am 1. Februar 2018 über die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags verhandeln. Schon im Oktober vergangenen Jahres haben sie sich auf eine Erweiterung des Telemedienauftrages verständigt (vgl. Meldung vom 22. Oktober 2017). So soll insbesondere die Regelung zum Verbot »presseähnlicher Angebote« konkretisiert werden.

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[IUM/ct]

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