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05.09.2017; 21:18 Uhr
Rundfunkbeitrag: EuGH prüft europarechtliche Zulässigkeit
LG Tübingen bezweifelt rechtliche Grundlagen der Rundfunkbeitragserhebung

Das LG Tübingen hat mit Beschlüssen vom 3. August 2017 eine Reihe von Zwangsvollstreckungsverfahren aufgrund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags des Landes Baden-Württemberg ausgesetzt und den EuGH im Wege einer Vorlage gefragt, ob der Rundfunkbeitrag europarechtlich zulässig ist (Az.: 5 T 246/17 u.a.). 

Onlinemeldungen zufolge hat der mit der Sache befasste Einzelrichter Zweifel an der Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem europarechtlichen Gleichheitsgrundsatz, dem Diskriminierungsverbot und der Informationsfreiheit. Laut »Legal Tribune Online« steht vor allem die Annahme im Raum, es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine europarechtlich unzulässige Beihilfe. Jedenfalls seit der Umstellung von einer gerätebezogenen auf eine haushaltsbezogene Zahlungspflicht sei der Rundfunkbeitrag auch nicht von einer Gegenleistung der Sender abhängig und komme somit nach Auffassung des Gerichts einer Steuer gleich. Es handele sich um eine staatliche Beihilfe, die zum Nachteil der konkurrierenden inländischen privaten Sender gehe. Auch ausländische Sender würden vom deutschen Markt verdrängt. 

Das BVerwG hatte sich im vergangenen Jahr mit der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befasst und mit Urteil vom 18. März 2017 entschieden, dass es sich bei dem Beitrag um eine »rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe« handele. Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Verfassung erkannte das BVerwG nicht (vgl. Meldung vom 21. März 2016). 

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[IUM/ct]

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