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SYMPOSION

Die "Online-SatCab-Richtlinie" – Analyse und Umsetzungsmöglichkeiten

Programm:

I. Einführung

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU)

II. Ein "besserer grenzüberschreitender Zugang zu Online-Inhalten"
1. Regulierungsherausforderungen und -antworten auf EU-Ebene

Mag. Christian Auinger, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Wien

2. Regulierungsherausforderungen für die Richtlinienumsetzung

Matthias Schmid, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin

III. Die drei Regulierungsgegenstände im Detail: Ursprungslandprinzip, Weitersendung und Direkteinspeisung
1. Weitersendung von Fernsehen und Hörfunk in Zeiten von Streaming und OTT

Dr. Peter Charissé, ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., Köln

2. Die Online-SatCab-Richtlinie – Weitersendung 2.0?

Dr. Julia Niebler, GEMA, München

3. Online-SatCab-Richtlinie – Muss das sein oder kann das weg...?

Jürgen Hofmann, Sky Deutschland GmbH, Hauptstadtbüro Berlin

IV. Medienrechtliche Kollateraleffekte urheberrechtlicher Diskussionen

Dr. Tobias Schmid, Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf

- Pause-

V. Perspektiven der Richtlinienumsetzung
1. Ist die Richtlinie fit fürs digitale Zeitalter? Chancen und Grenzen der Online-SatCab aus Rundfunksicht

- Dr. Renate Dörr, ZDF, Europabüro Brüssel

2. Paneldiskussion

- Christian Auinger, BMVRDJ
- Matthias Schmid, BMJV
- Dr. Peter Charissé, ANGA
- Dr. Julia Niebler, GEMA
- Dr. Eva Flecken, Sky Deutschland
- Dr. Tobias Schmid, LfM NRW
- Dr. Renate Dörr, ZDF

Ein im Dezember 2018 im Trilog vereinbarter Baustein der EU-Urheberrechtsreform ist die Richtlinie „mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen“ (Online-SatCab-Richtlinie). Die Satellitenrundfunk- und Kabelweiterverbreitungs-Richtlinie hat zwei Probleme der Rechteklärung bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Gegenstände im Rundfunkbereich erfolgreich adressiert: Das sachrechtliche Sendelandprinzip für Satellitensendungen leistet einen Beitrag zur rechtssicheren Lizenzierung der notwendigen Senderechte und das grundsätzlich verwertungsgesellschafts-pflichtige Ausschließlichkeitsrecht bei der (grenzüberschreitenden) Kabelweiterverbreitung hat die Transaktionskosten für die Kabelbetreiber signifikant verringert. Die Richtlinie greift diese Lösungsansätze nun für bestimmte Formen der Online-Weiterverbreitung (und diesen vorausgehenden Vervielfältigungen) auf.

Ziel der Regulierung ist es, erstens, das „Ursprungslandprinzip“ auf die grenzüberschreitende Bereitstellung von Online-Diensten anzuwenden, mit denen die Sendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ergänzt und bereichert werden. Die öffentliche Wiedergabe bzw. Zugänglichmachung sowie alle damit zusammenhängenden Annex-Vervielfältigungen dieser Zusatzdienste sind danach sachrechtlich im Mitgliedstaat der Hauptniederlassung des Rundfunkveranstalters zu lokalisieren. Die Relevanz der Neuregelung hängt entscheidend von ihrem sachlichen Anwendungsbereich ab. Zweiter Regelungsgegenstand sind die Ausschließlichkeitsrechte an der digitalen grenzüberschreitenden Weiter-verbreitung der Schutzgegenstände einer nicht online erfolgenden Erstübertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über geschlossene Netze. Diese Rechte werden – mit Ausnahme des Senderechts – verwertungsgesellschaftspflichtig. Die verwertungsgesellschaftspflichtige Weiter-verbreitung unterliegt aber besonderen Vorgaben zum Schutz der Vertragsfreiheit der Rechteinhaber. Den Mitgliedstaaten steht es frei, auch nicht grenzüberschreitende Sachverhalte dem Regelungsmodell der SatCab-Richtlinie zu unterwerfen. Neu eingefügt werden Regeln für die Direkteinspeisung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen.

Die Kommission wollte diese Fragen ursprünglich in einer Verordnung regeln. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten nicht eingelassen. Die Richtlinie ist bis Frühjahr 2021 umzusetzen. Dabei stellen sich für den nationalen Gesetzgeber eine Reihe von praktisch wichtigen tatsächlichen Fragen: Wie sehen die Rechteflüsse und Zahlungsströme tatsächlich aus? Welche Rolle spielen dabei die nicht-urheberrechtlichen Leistungen wie Werbeeinnahmen, Einspeiseentgelte, oder sonstige technische Dienstleistungen?

Die Tagung wird die drei zentralen Regulierungsgegenstände der Richtlinie näher analysieren und verschiedenen Möglichkeiten und Perspektiven der Umsetzung beleuchten.

Wir laden Sie dazu ganz herzlich am 3.5.2019 um 10 Uhr ins Literaturhaus nach München ein!

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

 

 

Datum

03.05.2019

Zeit

10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

Ort

Literaturhaus München
Salvatorplatz 1
80333 München

Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Die Veranstaltung ist kostenlos.